- Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen gemäß §14 Gefahrstoffverordnung
- Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen gemäß §12 Biostoffverordnung
- Regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeiter nach Gefahrstoff- und Biostoffverordnung
- Überprüfung und hygienische Bewertung der Abfallsammlung
- Abfallberatung und Ermittlung von Einsparpotentialen
- Beratung beim Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
- Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
Weiter
Zurück

